Was wir bieten
Wir investieren in Unternehmen, bieten Unterstützung bei der Unternehmensführung und der strategischen Ausrichtung. Mit unserem über 4 Jahrzehnte reichendem Know-how begleiten wir auch bei anspruchsvollen Unternehmensentwicklungsphasen.
Ziel des Engagements ist es, den Wert des Unternehmens zu steigern, im Gegensatz zu üblichen Venture Capital Gesellschaften sind wir aber an der langfristigen Anlage und Entwicklung interessiert.
Wir bieten Beteiligungskapital für junge Unternehmen und Unternehmen, die sich in expansiven, gegebenenfalls auch kritischen Phasen befinden. Grundsätzlich sind wir auch bereit junge Unternehmen – begrenzt auf unseren Branchenfocus – in der Seed-Phase zu fördern und bei der Gestaltung der Finanzierung zu unterstützen. Kann die Bank das Risiko nicht einschätzen, weil die Geschäftsidee zu innovativ und der Kapitalbedarf zu hoch sind, haben GründerInnen meist „schlechte Karten“ in der klassischen Finanzierung. Hier können wir helfen.
Wir sind offen für neue Geschäftsideen im Umfeld unseres Branchen-Focus, spannende Themen aus unserer Sicht sind dabei
- KI als begleitende Software-Unterstützung für Verkaufs- und Steuerungsprozesse
- Vertriebs- und Absatzmittel und ihre organisatorische und technische Umsetzung
- Call-Center Innovationen
Entscheidend sind für uns ein überzeugender Businessplan und die Qualifikation der GründerIn.
Vorteile von Beteiligungskapital
Der Vorteil von Beteiligungskapital ist nicht nur, dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, denn Beteiligungskapital erscheint in der unternehmerischen Buchhaltung als Eigenkapital. Eine höhere Eigenkapitalquote erleichtert die Kreditaufnahme bei der Bank und öffnet damit die Tür für zusätzliches Kapital. Nicht zuletzt profitieren (junge) Unternehmen auch vom Know-how und den Netzwerken des Kapitalgebers.
Stille und offene Beteiligungen
Als Investoren beteiligen wir uns entweder über eine stille oder eine offene Beteiligung. Der Unterschied: als stiller Gesellschafter leisten wir eine Einlage in das Unternehmensvermögen, erwerben aber keine Anteile, bringen uns aber in der Regel mit unserem know how über Beirats- oder Aufsichtsratsstrukturen zur Unterstützung der Geschäftsleitung ein. Die Geschäftsleitung bleibt in der Hand und der Verantwortung der GründerIn. Bei einer offenen Beteiligung werden wir als Investor auch nach außen hin erkennbarer Gesellschafter oder Aktionär an einem Start-up und erhalten damit neben einer Gewinnbeteiligung auch weitere Mitsprache- und Informationsrechte.